Oberstufenberatung

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Klasse 10) und eine zweijährige Qualifikationsphase (Klasse 11 und 12). Die Qualifikationsphase wird auch als Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) bezeichnet und umfasst die Halbjahre 1 bis 4.

Während der Einführungsphase finden Informationsveranstaltungen an der Schule statt, in denen Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe und Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten.

Gegen Ende der Einführungsphase finden die Kurswahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest, welche Kurse Sie in der Qualifikationsphase besuchen möchten. Für den Übergang von der Einführungsphase in die Kursstufe ist die Versetzung erforderlich. Die in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet.

Rund um alle Fragen zur Kursstufe, von der Kurswahl bis hin zu Abschlusszeugnissen, beraten Frau Weis und Herr Geier.

Welche Kurse kann ich wählen?

Welche Kurse kann ich klammern?

Habe ich die Fachhochschulreife? 

Ich habe mein Abiturzeugnis verloren - bekomme ich Ersatz?

Für die Jahrgänge der Qualifikationsphase (Kursstufe) stehen hier verschiedene Informationen zur Verfügung. In Einzelfragen stehen die Oberstufenberater als erste Ansprechpartner zur Verfügung.

Abiturjahrgang 2024

Im Leitfaden für den Abiturjahrgang 2024 werden viele Fragen beantwortet, die im Laufe der Kursstufe aufkommen. In Klasse 12 sind vor allem die Fragen rund um die Abiturprüfung und die Anrechnung von Kursen relevant.

Abiturjahrgang 2025

Im Leitfaden für den Abiturjahrgang 2025 werden viele Fragen beantwortet, die im Laufe der Kursstufe aufkommen. In Klasse 11 sind vor allem die Fragen zur Kursbelegung, zum Seminarkurs und den GFS von Interesse.

Abiturjahrgang 2026

In Klasse 10 stehen die Fragen rund um das Kurssystem und die Kurswahlen im Mittelpunkt. Daher wird im Frühjahr, üblicherweise im Februar/März, eine Informationsveranstaltung angeboten. Kurz darauf erfolgt die Kurswahlerfassung. Vor der Kurswahl sollten sich die Schüler über die Fachinhalte anhand der Bildungspläne informieren.

Bitte bei der Kurswahl beachten:

  • Personen, die am MAX das Abitur anstreben, füllen den Kurswahlbogen ohne weiteren Hinweis aus ("Normalfall").
  • Personen, die die Schule nach der 10. Klasse definitiv mit dem mittleren Bildungsabschluss verlassen (bsp. bereits unterschriebener Ausbildungsvertrag) müssen den Kurswahlbogen nicht ausfüllen, aber trotzdem mit diesem Hinweis abgeben, ("verlässt die Schule > Ausbildung").
  • Personen, die an ein berufliches Gymnasium wechseln wollen, füllen bitte den Kurswahlbogen trotzdem aus, da das zentrale Bewerbungsverfahren an den beruflichen Schulen keinen Aufnahmeerfolg garantiert (auch nicht nach erfolgter vorläufiger Zusage) und für die aufnehmende Schule noch vor der Notenkonferenz ein Notenauszug bei uns beantragt und dort vorgelegt werden muss. Bitte auf dem Kurswahlbogen den entsprechenden Hinweis notieren ("z.B. Wechsel WG beabsichtigt")

Häufige Fragen

Fachhochschulreife

Das Gymnasium wird in der Regel mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) verlassen. Bei vorzeitigem Verlassen der Schule - in der Regel nach dem ersten Kursstufenjahr - kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Wird im Anschluss der berufsbezogene Teil erworben, kann schließlich das Zeugnis der Fachhochschulreife ausgestellt werden. Die (erstmalige) Ausstellung ist kostenfrei. 

Soll die Schule also ein Zeugnis der Fachhochschulreife ausstellen, so werden hierfür zwei Teile benötigt, die bei uns vorgelegt werden müssen:

  • Der schulische Teil der Fachhochschulreife
  • Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife (was dies genau sein kann, regelt die entsprechende Verordnung)

Zum Ausstellen des FH-Zeugnisses legen Sie also die o.g. beiden Teile bei uns im Original vor. Sollte beim Verlassen der Schule seinerzeit der schulische Teil der Fachhochschulreife noch nicht bescheinigt werden sein, prüfen wir zunächst, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Antrag auf Ausstellung eines FH-Zeugnisses kann durch persönliches Erscheinen unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes geschehen, oder aber, wenn eine Anfahrt zu weit wäre (z.B. durch Umzug), auch elektronisch beantragt werden. In diesem Fall sind die entsprechenden Dokumente zu übermitteln. Die Ausstellung des FH-Zeugnisses erfolgt nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Planen Sie hierfür einige Tage ein, da auch Unterschriften eingeholt werden müssen. Sie werden dann benachrichtigt, sobald die Unterlagen zur Abholung fertig sind. Bei Abholung durch eine andere Person ist diese mit einer entsprechenden Vollmacht auszustatten. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Sekretariats bzw. die Ferienzeiten. Ansprechperson: M. Geier.

Abiturzeugnis verloren oder unauffindbar

Im Falle eines verloren gegangenen Abiturzeugnisses sollten zunächst intensive Nachforschungen unternommen werden. Ein Original existiert immer nur ein Mal - ist dieses unauffindbar, kann ein Ersatzzeugnis ("Neuausstellung") beantragt werden. Diese Serviceleistung wird inzwischen nicht mehr gratis angeboten, das Land Baden-Württemberg hat für diese Fälle Gebühren zwischen 50,00 und 175,00 Euro festgelegt. 

Für die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses werden am Max-Planck-Gymnasium entsprechend der Rechtsgrundlage (https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Schulzeugnis++Ersatz+bei+Verlust+beantragen-569-leistung-0 ) Gebühren in Höhe von 50.- Euro (= Mindestsatz) erhoben. Die Gebühr ist bei Abholung zu bezahlen (falls nicht möglich, dann vorab per Überweisung) und wird von uns nach Abschluss des Vorgangs an die Landesoberkasse abgeführt.

Wie ist der Ablauf?

  • Anfrage mit anschließender Beauftragung zur Ausstellung eines Ersatzzeugnisses
  • Hierfür benötigen wir einen Identitätsnachweis. Die entsprechende Verordnung besagt: "Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen (z.B. durch Vorlage eines Identitätsnachweises).“
  • Sollte eine persönliche Beantragung nicht möglich sein, wäre dies auch elektronisch denkbar, beispielsweise durch Übermittlung des Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis).
  • Danach wird der Betrag auf die von uns übermittelte Bankverbindung überwiesen, nach Zahlungseingang wird das Ersatzzeugnis erstellt.
  • Sobald das Zeugnis abholbereit ist, erhalten Sie eine Nachricht und kommen persönlich vorbei. Sollte das Ersatzzeugnis von einer andere Person abgeholt werden, so ist diese mit einer entsprechenden Vollmacht auszustatten. In Ausnahmefällen (z.B. bei zu großer Distanz) kann auch eine postalische Zusendung gegen Gebührenauslage erfolgen.
  • Nach Abschluss des Verfahrens führen wir die Verwaltungsgebühr an die Landesoberkasse ab.

Bitte beachten Sie: Das Verfahren benötigt Zeit. Insbesondere wenn der Schulabschluss längere Zeit zurückliegt, müssen zunächst die Unterlagen gehoben werden. Beachten Sie bitte auch die Öffnungszeiten des Sekretariats bzw. die Ferienzeiten der Schule. Ansprechperson: M. Geier

Beglaubigte Kopien

Beglaubigte Kopien sind Kopien eines Originals mit dem Hinweis, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Beglaubigte Kopien, z.B. von Zeugnissen, können an der Schule oder bei anderen Ämtern (z.B. im Rathaus) erworben werden. Hierzu ist das zu beglaubigende Original vorzulegen (Weitere Hinweise hier). Die Kosten liegen im Bereich von wenigen Euro. Ansprechpartner: Sekretariat.